Fristverlängerung Steuererklärung Zug
So beantragen Privatpersonen im Kanton Zug eine Fristverlängerung und welche Angaben dafür benötigt werden.
Wenn wichtige Unterlagen fehlen oder die Abgabefrist knapp wird, kann eine Fristverlängerung sinnvoll sein. Sie schafft Zeit, ersetzt aber nicht die Pflicht, die Steuererklärung vollständig einzureichen. Deshalb sollten Sie fehlende Dokumente parallel weiter beschaffen.
Für ein Online-Gesuch benötigen natürliche Personen ihre Pers ID (Steueridentifikationsnummer), die auf den Schreiben der Steuerverwaltung Zug aufgeführt ist. Die Steuererklärung ist grundsätzlich bis 30. April einzureichen.
Fristerstreckungsgesuche werden gemäss Steuerverwaltung Zug generell bis 31. Dezember gewährt. Gesuche über den 31. Dezember hinaus sind schriftlich und begründet einzureichen und können eine Bearbeitungsgebühr auslösen.
Wenn Sie nicht nur mehr Zeit benötigen, sondern die Steuererklärung professionell vorbereiten lassen möchten, finden Sie unter Steuerberater Zug und Steuererklärung ausfüllen lassen weitere Informationen. Der Einstiegspreis für einfache Fälle liegt bei CHF 59.
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